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   VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01   

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VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01 (https://dejure.org/2001,2566)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 (https://dejure.org/2001,2566)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 2001 - 12 TG 368/01 (https://dejure.org/2001,2566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 AuslG, § 56 AuslG, § 92 AuslG
    Anfechtung eines Erwerbstätigkeitsverbotes in einer Duldung; verweigerter Wiedereinbürgerungsantrag eines Rumänen - Vertretenmüssen des Abschiebungshindernisses

  • Judicialis

    AuslG § 55; ; AuslG § 56; ; AuslG § 92; ; AEVO § 5; ; HVwVfG § 36; ; HessAGVwGO § 16; ; VwGO § 80; ; ArGV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Arbeitserlaubnis, Arbeitsverbot, Auflage, Ausreisepflicht, Duldung, Erwerbstätigkeit, Nebenbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einer Duldung beigefügtes Verbot einer Erwerbstätigkeit als selbständige Auflage; Arbeitsverbot; Selbst zu vertretende Unmöglichmachung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch einen ausreisepflichtigen Ausländer; Weigerung eines rumänischen Staatsangehörigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 251 (Ls.)
  • InfAuslR 2001, 378
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Ob es sich bei der Bestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" um eine Nebenbestimmung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG oder um eine sog. modifizierende Auflage handelt, ist nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung danach zu entscheiden, ob sie ein zusätzliches Gebot oder Verbot enthält, das selbstständig zu dem Hauptinhalt des Verwaltungsakts hinzutritt, ohne dessen Wirksamkeit unmittelbar zu beeinflussen (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., 2000, § 36 Rdnr. 6, 7, 9 und 20 ff.; Lange, InfAuslR 2000, 14; Hess. VGH, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -, EZAR 632 Nr. 2 = InfAuslR 1985, 290; jew. m.w.N.).

    Das Erwerbstätigkeitsverbot ist im Falle der Duldung ebenso zu behandeln wie bei der Aufenthaltsgestattung (zu letzterer Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; ebenso für räumliche Beschränkung der Aufenthaltsbefugnis BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335 = EZAR 015 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 336), da in beiden Fällen die Auflage die Wirksamkeit des Verwaltungsakts selbst nicht berührt.

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei den Auflagen um Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung handelt, für die nach hessischem Landesrecht aufgrund der Ermächtigung in § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen ist (§ 16 Hess. AGVwGO; Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

  • OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98

    Maßnahmen in Verwaltungsvollstreckung; Ausländerrechtliche Duldung;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    2000, 63; a. A. Lange, a.a.O.; OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98 -, EZAR 045 Nr. 9; OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98 -, NVwZ-Beil.

    2000, 63; a. A. VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99 -, VBlBW 2000, 325; OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98 -, NVwZ-Beil.

  • OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98

    Einordnung einer Aufenthaltsduldung als Vollstreckungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    2000, 63; a. A. Lange, a.a.O.; OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98 -, EZAR 045 Nr. 9; OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98 -, NVwZ-Beil.

    1998, 82; OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98 -, EZAR 045 Nr. 9).

  • VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00

    Asylanträge; Anerkennung als Asylberechtigte; Abschiebung nach Rumänien;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Im vorliegenden Fall stellt sich danach das den Antragstellern in ihren Duldungsbescheinigungen erteilte Verbot einer Erwerbstätigkeit nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften über die Duldung als selbstständige Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG dar (ebenso Bay. VGH, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl. 2000, 154; VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99 - VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00 - VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei den Auflagen um Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung handelt, für die nach hessischem Landesrecht aufgrund der Ermächtigung in § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen ist (§ 16 Hess. AGVwGO; Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Das Erwerbstätigkeitsverbot ist im Falle der Duldung ebenso zu behandeln wie bei der Aufenthaltsgestattung (zu letzterer Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; ebenso für räumliche Beschränkung der Aufenthaltsbefugnis BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335 = EZAR 015 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 336), da in beiden Fällen die Auflage die Wirksamkeit des Verwaltungsakts selbst nicht berührt.
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

  • VGH Hessen, 30.07.1997 - 7 UE 1874/96

    Verweigerung einer Aufenthaltsbefugnis für einen Staatenlosen, der seine

  • VGH Hessen, 15.03.2001 - 12 TZ 3667/00

    Keine tatsächliche Hinnahme des Aufenthaltes sondern zumindest Pflicht zur

  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606

    D (A), Duldung, Auflagen, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverbot, Anfechtbarkeit,

  • VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00

    Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem

  • VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99

    Rechtliche Einordnung des Einzelfallverbots einer selbständigen Erwerbstätigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 18 B 1702/09

    Einfluss der Erteilung einer asylverfahrensunabhängigen Duldung auf den

    Eine auf Grundlage von § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erlassene Auflage zur Duldung, ist selbständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. August 2003 18 B 2511/02 , AuAS 2003, 272, und 17 B 596/02 , Bay. VGH, Beschluss vom 9. September 1999 10 ZE 99.2606 , BayVBl. 2000, 154, Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2001 12 TG 368/01 , AuAS 2001, 149, und zwar im Hauptsacheverfahren im Wege der Anfechtungsklage und im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

    Soweit der Senat früher für Duldungen beigefügte Auflagen, die die Erwerbstätigkeit untersagen, Gegenteiliges vertreten hat, OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2003 18 B 2511/02 , AuAS 2003, 272, vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2003 17 B 596/02 , sowie für das jeweilige Landesrecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. April 2000 10 S 2583/99 , AuAS 2000, 184, Bay. VGH, Beschluss vom 9. September 1999 10 ZE 99.2606 , BayVBl. 2000, 154, OVG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1998 8 SN 66.98 , NVwZ-Beilage Nr. 8 1998, 82, Hamb. OVG, Beschluss vom 25. Mai 2004 2 Bs 145/04 , InfAuslR 2004, 302, Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2001 12 TG 368/01 , AuAS 2001, 149, kann offen bleiben, ob hieran festzuhalten ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der

    Dies nahmen die Ausländerbehörden - überwiegend auf der Grundlage von Erlassen der Innenminister der Länder (vgl. nur das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom 9. November 2001 (Az.: 19 347-316) - zum Anlass, Ausländern, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden konnten, gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG 1990 die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verbieten, um den Arbeitsämtern die nach § 5 Nr. 5 ArGV erforderliche ausländerrechtliche Prüfung zu erleichtern (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 - InfAuslR 2001, 378 [380] m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Ob die fehlende Mitwirkung dazu führte, dass eine Aufenthaltsbeendigungung unmöglich war, war insoweit regelmäßig unerheblich; eine Anordnung kam nur dann nicht in Betracht, wenn von vornherein feststand, dass die Passlosigkeit auch durch ein pflichtgemäßes Verhalten nicht beseitigt werden konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.07.2005 - 11 S 1368/04 - Funke-Kaiser, a.a.O.) oder eine Aufenthaltsbeendigung in zeitlicher Hinsicht überhaupt nicht mehr absehbar war (so Funke-Kaiser, GK-AuslR, § 56 Rn. 15; möglicherweise enger Hess. VGH, Beschluss vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378 und VG München, Beschluss vom 08.11.1999 - M 7 S 99.4357 -, NVwZ-Beilage I 4/2000, 43: Erwerbstätigkeitsverbot jedenfalls dann, wenn der Ausländer durch sein Verhalten ein Abschiebungshindernis zu vertreten hat).
  • VGH Hessen, 30.03.2004 - 12 TG 517/04

    Ermessensfehler bei Verhängung eines Erwerbsverbots als Auflage in

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (06.04.2001 - 12 TG 368/01 - EZAR 045 Nr. 19 = InfAuslR 2001, 378) zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei dem einer Duldung beigefügten Verbot einer Erwerbstätigkeit um eine selbstständige Auflage handelt, die mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann, dass es sich insoweit um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung handelt, bei der in Hessen ein Rechtsbehelf gemäß § 16 AGVwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet und ferner, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen ein derartiges Erwerbsverbot nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist.

    Zwar kann grundsätzlich ermessensfehlerfrei ein solches Verbot als Nebenbestimmung einer Duldung beigefügt werden, wenn der Ausländer, der eine Duldung besitzt, diejenigen Gründe, aus denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, selbst zu vertreten hat (Hess. VGH, 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, a.a.O.).

  • VG Minden, 04.12.2002 - 11 L 1254/02

    Ausspruch der mit einer ausländerbehördlichen Duldung verbundenen Nebenbestimmung

    vgl. bejahend HessVGH, Beschluss vom 6.4.2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378 zum hessischen Landesrecht; verneinend: OVG Berlin, Beschluss vom 4.6.1998, a.a.O. Seite 82; VGH Mannheim, Beschluss vom 6.4.2000, a.a.O. Seite 184.

    vgl. Hess VGH, Beschluss vom 6.4.2001, a.a.O., Seite 378; VG Braunschweig, Urteil vom 3.2.1999 - 8 A 8566/98 -, InfAuslR 1999, 461 = AuAS 1999, 209 = NdsVBl.

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 1 E 5572/02

    D (A), Sudanesen, Abgelehnte Asylbewerber, Passlosigkeit, Duldung, Auflage,

    Da es sich vorliegend um eine selbstständige Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nummer 4 HessVwVfG handelt und nicht um eine sogenannte modifizierende Auflage, ist nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, die Anfechtungsklage die statthafte Klageart (so auch Hess VGH, Beschluss vom 06.04.2001, Az.: 12 TG 368/01, Informationsbrief Ausländerrecht 2001, Seite 378; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.09.1999, Bayerische Verwaltungsblätter 2000, Seite 154; andere Ansicht Lange, Informationsbrief Ausländerrecht 2000, Seite 14 mit Hinweisen auf abweichende Rechtsprechung).

    Ein Ausländer, der die Gründe für die Fortdauer eines tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebungshindernisses zu vertreten hat, kann nicht damit rechnen, dass ihm während seines geduldeten Aufenthalts auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet wird; dies gilt auch, wenn ihm zuvor die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit gestattet war (so auch Hess VGH, Beschluss vom 06.04.2001, 12 TG 368/01, EZAR 045 Nummer 19).

  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2003 - 1 G 1085/03

    Eilverfahren; Rechtsschutzinteresse bei Verfahren gegen Nebenbestimmung einer

    Vielmehr ist die Duldung rechtlich von der Auflage gänzlich unabhängig (HessVGH, Beschluss v. 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, HessVGRspr 2002, 57).

    Denn die Duldung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen beziehen sich auf die Aussetzung der Vollziehung einer Ausreisepflicht und sind deshalb Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung (HessVGH, Beschluss vom 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -, InfAuslR 1985, 290; , Beschluss v. 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, HessVGRspr 2002, 57; VGH Bad.-Württ.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2003 - 18 B 2511/02

    D (A), Duldung, Auflagen, Arbeitsverbot, Ermessen, Begründungserfordernis,

    Ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 6.4.2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378 = EZAR 045 Nr. 19 = AuAS 2001, 149 zum hess.
  • VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder

    Soweit das Beschäftigungsverbot von Teilen der Rechtsprechung gleichwohl als eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung qualifiziert worden ist, findet dies seine Erklärung in einem speziell für die Zwecke des Ausländerrechts weiter gefassten Begriff der Vollstreckungsmaßnahme, der seinerseits auf dem Gedanken beruht, dass alle Rechtsakte gegenüber einem ausreispflichtigen Ausländer nur dem gesetzlichen Ziel der Ausreise dienen könnten (in diesem Sinne etwa Hessischer VGH, Beschl. vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 - InfAuslR 2001, 378 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.08.2003 - 18 B 2511/02 - AuAS 2003, 272 ff).
  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15

    Duldung

    24 a. Zwar handelt es sich bei der im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erklärten Beschränkung des Aufenthalts auf der Basis von § 61 Abs. 1c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) grundsätzlich um eine selbständig anfechtbare Auflage, die somit Gegenstand eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. März 2010 - 18 B 1702/09 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 6; ähnlich zur Wohnsitzauflage: OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 3; zum Verbot einer Erwerbstätigkeit: Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, NVwZ 2004, Beil.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 E 11594/06

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Angaben; aufenthaltsbeendende Maßnahme;

  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 265/16

    Duldung

  • VG Aachen, 31.10.2003 - 8 L 851/03

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung ; Vollstreckung der Ausreisepflicht

  • VG Aachen, 06.02.2003 - 8 L 72/03

    D (A), Bosnier, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Räumliche Beschränkung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2005 - 2 M 718/04

    D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Widerspruch, Suspensiveffekt, Sofortvollzug,

  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 153/01

    Arbeitsmarktpolitisches Interesse; Aufenthaltsbeendigung; Auflage; Ausländer;

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